Stiftung Gesundheitsfürsorge in Rheinland-Pfalz

Allgemeines

Die Stiftung wurde 1936 gegründet. Das Grundstockvermögen wurde gespeist aus Zuwendungen der rheinland-pfälzischen Industrie, der Kommunen und Landkreise, der damaligen Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz und der damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

Der Zweck der Stiftung ist Personen selbstlos zu unterstützen, welche

  1. persönlich bedürftig sind, d.h. infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 S. 1 Ziff. 1 AO)

    oder
     
  2. wirtschaftlich bedürftig sind, d.h. ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können (§ 53 S. 1 Ziff. 2 AO)

Der Zweck der Stiftung wird verwirklicht durch Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues für Personen, die unverschuldet un unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Wohnverhältnissen leben sowie durch die Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet der allgemeinen Gesundheitsfürsorge.

Nähere Informationen zur Stiftung können Sie aus unserem Merkblatt entnehmen.

Die Förderung ist auf Maßnahmen im Land Rheinland-Pfalz begrenzt.